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Unzulässige Meldung einer Entsendung nach Österreich per E-Mail

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6699/10/2020 Heft 6699 v. 14.5.2020

LSD-BG: § 19 Abs 2

LVwG Tirol 26. 11. 2019, LVwG-2019/29/1631-8

Arbeitgeber und Überlasser mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft haben die Beschäftigung von nach Österreich entsandten Arbeitnehmern und nach Österreich überlassenen Arbeitskräften vor der jeweiligen Arbeitsaufnahme der Zentralen Koordinationsstelle zu melden. Gemäß § 19 Abs 2 LSD-BG hat die Meldung ausschließlich automationsunterstützt über die elektronischen Formulare des BMF zu erfolgen. Meldungen etwa per E-Mail oder Fax sind jedenfalls unzulässig und führen nicht zu einer ordnungsgemäßen Meldung entsprechend den Bestimmungen des § 19 LSD-BG.

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