LSD-BG: § 1 Abs 5 Z 9
VwGH 30. 1. 2020, Ra 2018/11/0210
Gemäß § 1 Abs 5 Z 9 LSD-BG findet das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz ua keine Anwendung, wenn der Arbeitnehmer ausschließlich zur Erbringung von Tätigkeiten von geringem Umfang und kurzer Dauer im Rahmen von internationalen Aus- und Weiterbildungs- oder Forschungsprogrammen an Universitäten im Sinne des Universitätsgesetzes 2002 nach Österreich entsandt wird.