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Zum Entsendebegriff des AVRAG iZm grenzüberschreitend tätigem Servicepersonal

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6699/7/2020 Heft 6699 v. 14.5.2020

AVRAG: § 7b, § 7d idF BGBl I 2015/152

RL 96/71/EG : Art 1

Jene Bestimmungen des AVRAG idF BGBl I 2015/152, die bei der Entsendung eines Arbeitnehmers aus einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR als Österreich zur Erbringung einer Arbeitsleistung nach Österreich vom Arbeitgeber die Einhaltung gewisser Vorschriften verlangen (ua Meldung an die zuständige österreichische Behörde, Bereithalten von bestimmten Unterlagen am Arbeitsort), gehen vom selben Entsendungsbegriff aus wie die Entsende-RL 96/71/EG .

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