KBGG: § 24 Abs 2
ZÄG: § 44
Unterbricht eine selbstständig und freiberuflich tätige Zahnärztin ihre Tätigkeit 8 Wochen vor der Geburt ihres Kindes und nahm die Tätigkeit erst rund ein Jahr nach der Geburt wieder auf, steht diese Berufsunterbrechung nach § 44 Zahnärztegesetz einem Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld nicht entgegen.