TAG: § 18 Abs 1
EO: § 381 Z 2
Zwar besteht kein allgemeines Recht jedes Dienstnehmers auf "Beschäftigung", also das tatsächliche Leisten der übernommenen Dienste, doch kann sich ein solches Recht auf Beschäftigung aus einer entsprechenden gesetzlichen Regelung ergeben; so sieht etwa § 18 TAG vor, dass ein Theaterunternehmer verpflichtet ist, das Mitglied angemessen zu beschäftigen.