EStG: § 16, § 20
Unterhält eine verheiratete Steuerpflichtige an ihrem Familienwohnsitz mit ihrem erwerbstätigen Ehegatten einen gemeinsamen Hausstand, der den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen bildet, so sind Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung am zwei Fahrstunden entfernten Beschäftigungsort als Werbungskosten abzugsfähig.