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BFG: Freibetrag für Taxikosten bei Gehbehinderten

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6697/13/2020 Heft 6697 v. 30.4.2020

EStG: § 34 Abs 6

VO über außergewöhnliche Belastungen: § 3 Abs 2

§ 3 Abs 2 der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen, BGBl 1996/303, legt fest, dass bei einem Gehbehinderten mit einer mindestens 50%igen Erwerbsminderung, der über kein eigenes Fahrzeug verfügt, die Aufwendungen für Taxifahrten bis zu einem Betrag von monatlich € 153,- zu berücksichtigen sind.

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