IO: § 6
OLG Innsbruck 13. 5. 2019, 13 Ra 11/19v
Im vorliegenden Fall war ua strittig, wer für die Ausstellung von Lohnabrechnungen für ein aufrechtes Dienstverhältnis (die Klägerin befand sich in Karenz nach dem MSchG) nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers zuständig ist und ob nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens das Verfahren über den Anspruch auf Aushändigung der Lohnabrechnung fortgesetzt werden kann.