AngG: § 26
ABGB: § 879
Der vorzeitige Austritt einer Finanzdirektorin ist nicht berechtigt, wenn sie sich das offene Gehalt auf Anordnung des Geschäftsführers am letzten Tag der gesetzten Nachfrist auf ihr Konto überweist, den Geschäftsführer aber nicht darüber aufklärt, dass sie jedenfalls den Austritt erklären wird, weil das Geld erst am nächsten Banktag auf ihrem Konto gutgeschrieben und daher nicht mehr innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist einlangen wird, und sie auch keine Barzahlung vom Geschäftsführer verlangt. Durch das bewusste Verschweigen dieser Umstände verstößt der Austritt gegen Treu und Glauben, was eine Sittenwidrigkeit begründet.