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Härtefall-Fonds - Antragsfrist für zweite Auszahlungsphase

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6696/3/2020 Heft 6696 v. 23.4.2020

Der Härtefall-Fonds ist eine rasche Erste-Hilfe-Maßnahme der Bundesregierung für Ein-Personen-Unternehmer (darunter auch neue Selbstständige wie Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten), freie Dienstnehmer nach § 4 Abs 4 ASVG (wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer) und Kleinstunternehmer. Gegenstand der Förderung ist der teilweise Ersatz von entgangenem Nettoeinkommen aus Einkünften aus selbstständiger Arbeit (§ 22 EStG) und/oder aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG) infolge der Auswirkungen der COVID-19-Krise. Ab 20. 4. 2020 können nun Anträge für die zweite Auszahlungsphase online über die Homepage der WKO eeingebracht werden (https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html ). Die Richtlinien dazu wurden mit dem Erlass des BMF vom 15. 4. 2020, 2020-0.236.116, geregelt.

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