Mit dem Steuerreformgesetz 2020, BGBl I 2019/103, wurde in § 17 EStG eine zusätzliche Pauschalierungsmöglichkeit für Kleinunternehmer geschaffen. Im Rahmen des Beitrages wird diese neue Regelung analysiert. Die Kleinunternehmerpauschalierung in der Einkommensteuer ermöglicht ab der Veranlagung 2020 eine attraktive Möglichkeit der Gewinnermittlung für Unternehmer mit nur geringen Umsätzen. Dennoch wird dem Unternehmer nicht erspart bleiben, sich auch mit der Umsatzsteuer zu beschäftigen, um die Pauschalierung zur Anwendung zu bringen.