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BEinstG: Kündigung eines Verschubleiters nach Arbeitsunfall - kein Verstoß gegen Diskriminierungsverbot

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6694/7/2020 Heft 6694 v. 9.4.2020

BEinstG: § 3, § 6 Abs 1a, § 7b Abs 1 Z 7

RL 2000/78 : Art 5

Weder aus dem Unionsrecht noch aus dem nationalen Recht ergibt sich eine Verpflichtung des Arbeitgebers, einen Arbeitnehmer, der seine dienstvertraglich vereinbarte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, außerhalb der vertraglich vereinbarten Tätigkeit weiter zu beschäftigen.

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