ABGB: § 1328a Abs 1
Wird von einem Arbeitgeber ohne Zustimmung des Arbeitnehmers in das Dienstfahrzeug des Arbeitnehmers, das dieser auch privat nutzen darf, ein GPS-Ortungssystem eingebaut, das die GPS-Daten rund um die Uhr überträgt, wodurch das Fahrzeug sowohl in der Dienstzeit als auch in der Freizeit des Arbeitnehmers geortet werden kann, so greift diese Kontrollmaßnahme rechtswidrig in die Privatsphäre des Arbeitnehmers ein. Die dauernde Ortungsmöglichkeit während der Arbeitszeit des Arbeitnehmers berührt jedenfalls die Menschenwürde, solche Kontrollen des Arbeitgebers außerhalb der Dienstzeit sind jedenfalls unzulässig.