Mit der zehnten Änderung der FinanzOnline-Verordnung 2006 (BGBl II 2020/122) wird geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen bzw gesetzlichen Regelungsaufträgen entsprochen. Die Änderungen betreffen insbesondere die Bereiche Anmeldung und Teilnahme zu FinanzOnline, die elektronische Akteneinsicht sowie die elektronische Zustellung. Im Übrigen wird neben der Anpassung von Verweisen eine formale Überarbeitung bzw Aktualisierung vorgenommen.