Am 3. 4. 2020 wurden im Nationalrat gleich drei neue COVID-19-Gesetze beschlossen, die bereits am folgenden Tag nach Beschlussfassung im Bundesrat im BGBl kundgemacht wurden. Während das 3. COVID-19-Gesetz, BGBl I 2020/23, zahlreiche Änderungen auch in arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Gesetzen beinhaltet (siehe dazu ausführlich Lindmayr, 3. COVID-19-Gesetz: Bereich Arbeits-, SV- und Steuerrecht - BGBl, ARD 6694/12/2020, in diesem Heft), liegen die Schwerpunkte des 4. COVID-19-Gesetzes (BGBl I 2020/24) überwiegend im Zivilrecht und Öffentlichen Recht (zB Klarstellungen zu Fristunterbrechungen, Mietzins-Moratorium bei Wohnungsmieten, Aufschiebung von Räumungsexekutionen, Stundung von Kreditraten, allgemeine Beschränkung von Verzugsfolgen). Das 5. COVID-19-Gesetz (BGBl I 2020/25) enthält schließlich haushaltsrechtlich relevante Änderungen wegen der Aufstockung der finanziellen Mittel der diversen Krisenbewältigungsfonds.