vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verzicht auf Entlassung nach bereits zuvor erfolgter Kündigung

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6692/9/2020 Heft 6692 v. 26.3.2020

AngG: § 27

OLG Wien 19. 12. 2020, 10 Ra 65/19f

Im vorliegenden Fall wurde der Kläger am 15. 9. 2016 zum 31. 10. 2016 gekündigt, nachdem der Arbeitgeber vom Vorwurf der sexuellen Belästigung einer Arbeitnehmerin durch den Kläger erfahren hatte. In weiterer Folge wurde dann am 20. 10. 2016 die Entlassung ausgesprochen. Das Erstgericht sprach aus, dass die Entlassung zu spät erfolgt sei. Das Berufungsgericht bestätigte die Entscheidung des Erstgerichts und führt dazu Folgendes aus:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte