Im September 2019 wurde beschlossen, den Ausgleichszulagenrichtsatz für Paare außertourlich anzuheben, um einen Verlust durch die neuerdings vorgesehene Besteuerung der Mindestpension zu vermeiden. Bei dieser Anhebung wurde jedoch vergessen, auch die geplante Pensionserhöhung von 3,6 % im Pensionsanpassungsgesetz (BGBl I 2019/98, ARD 6672/17/2019) zu berücksichtigen. Dieses Versehen wurde nunmehr korrigiert und mit dem Bundesgesetz BGBl I 2020/21 auch die Ausgleichszulage für Paare rückwirkend per 1. 1. 2020 auf € 1.524,99 angehoben.