BAO: § 98 Abs 2
BFG 18. 2. 2020, RV/7102160/2013
Die FinanzOnline-Databox ist ein elektronischer Postkasten. Die "Schlüssel" zu diesem elektronischen Postkasten sind die Zugangscodes, die beim FinanzOnline-Login einzugeben sind. Werden daher Bescheide in der FinanzOnline-Databox bereitgestellt, muss der Anwender zumindest ab diesem Tag nicht gesperrte Zugangscodes haben, damit Bescheide am Tag, ab dem sie in der FinanzOnline-Databox bereit gestellt sind, auch rechtsgültig zugestellt sind. (Revision vom BFG nicht zugelassen)