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Leichtere Absetzbarkeit von Arbeitszimmern und Vereinfachung von Betriebsübergaben geplant

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6690/3/2020 Heft 6690 v. 12.3.2020

Um die Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) sowie für Ein-Personen-Unternehmen (EPUs) zu verbessern, hat der Ministerrat am 26. 2. 2020 eine Vereinfachung von Betriebsübergaben sowie die leichtere Absetzbarkeit von Arbeitszimmern beschlossen. So soll zum einen die Absetzbarkeit von Arbeitszimmern bis maximal € 1.200,- jährlich im betrieblichen Bereich (insbesondere für EPUs) erleichtert werden, wenn für die Tätigkeit kein anderer passender Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Gerade in der Start-Up-Phase werden Räumlichkeiten - aus Platznot - oft gleichzeitig sowohl für berufliche als auch private Zwecke genutzt; in anderen Fällen werden Räumlichkeiten mit anderen jungen Unternehmern geteilt. Diese Entlastungsmaßnahme soll mit dem ersten Teil der Steuerreform per 1. 1. 2021 in Kraft treten.

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