vorheriges Dokument
nächstes Dokument

KV-Handelsangestellte: Längere Verfallsfrist bei Unstimmigkeiten über Entgelt

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6689/7/2020 Heft 6689 v. 5.3.2020

KV-Handelsangestellte: Art XX

OGH 17. 12. 2019, 9 ObA 130/19m

Gemäß Art XX Punkt A Satz 1 des Kollektivvertrags für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben sind - soweit in diesem Kollektivvertrag nicht anders geregelt - Ansprüche des Arbeitgebers sowie des Arbeitnehmers bei sonstigem Verfall innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit schriftlich dem Grunde nach geltend zu machen. Gehaltsansprüche aufgrund von Unstimmigkeiten hinsichtlich der Einstufung verfallen jedoch mangels Geltendmachung erst mit Ablauf von einem Jahr (Abschnitt A Punkt 4 Satz 1 der Gehaltsordnung des KV-Handelsangestellte).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte