GmbHG: § 25 Abs 6
OLG Wien 28. 8. 2019, 9 Ra 72/19b
Im vorliegenden Fall begehrte eine GmbH Schadenersatz von ihrem (entlassenen) Geschäftsführer, weil es aufgrund einer massiven Missachtung von Kontroll- und Geschäftsführerpflichten zu Malversationen bei der Finanzgebarung durch die angestellte Buchhalterin gekommen ist. Strittig ist ua, ob die mehr als vier Monate nach Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend gemachten Ansprüche in Anbetracht der vertraglich vereinbarten Verfallsfrist von 4 Monaten rechtzeitig geltend gemacht wurden. Dazu führte das OLG Wien aus: