Der neue Rechtsanspruch auf einen Papamonat stellt auch im Bereich der Personalverrechnung Neuland dar. Der zweiteilige Artikel gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dieser familienpolitischen Maßnahme. Im ersten Teil in ARD 6687/5/2020 wurden ua Fragen zum frühestmöglichen Beginn und zum spätestmöglichen Ende des Papamonats sowie zu den Mitteilungspflichten des Arbeitnehmers beantwortet. Im zweiten Teil werden nun ua Fragen zur Karenz im Anschluss an den Papamonat, zum Kündigungs- und Entlassungsschutz sowie zur Auswirkung des Papamonats auf dienstzeitabhängige Ansprüche erörtert.