Mit Verordnung des Bundeseinigungsamtes wurde ein neuer Heimarbeitstarif für die Be- und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse durch Heimarbeiter erlassen, der mit 1. 1. 2020 in Kraft tritt. (BGBl II 2020/29)
Mit Verordnung des Bundeseinigungsamtes wurde ein neuer Heimarbeitstarif für die Be- und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse durch Heimarbeiter erlassen, der mit 1. 1. 2020 in Kraft tritt. (BGBl II 2020/29)