EStG: § 68 Abs 1
BFG 14. 11. 2019, RV/4100205/2011
Gemäß § 68 Abs 1 EStG sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis "360 Euro" monatlich steuerfrei.