EStG: § 16 Abs 1, § 20 Abs 1
Stellt eine Arbeitnehmerin ihr privates Fahrzeug während der Arbeit am Parkplatz des Arbeitgebers ab und wird dieses bei starkem Wind durch einen umstürzenden Baum derart beschädigt, dass ein Totalschaden vorliegt, so handelt es sich um einen unverschuldeten Schaden, der beruflich veranlasst ist, weshalb die Unfallkosten grundsätzlich als Werbungskosten absetzbar sind.