In der Findok wurde ein Erlass des BMF zur Einzelaufzeichnungs-, Regis-trierkassen- und Belegerteilungspflicht veröffentlicht. Die Übergangsregelung für die Sparte Einzelhandel und die Sparte Markt-, Straßen- und Wanderhandel bzw vergleichbare andere gewerblich tätige Unternehmen vom 19. 11. 2015 bleibt (verlängert) aufrecht. Erlass des BMF 23. 12. 2019, BMF-010102/0007-I/8/2019, BMF-AV Nr 7/2020.