Normalerweise sind die im Folgenden genannten Meldungen bis Ende Februar zu erstatten. Da aber der 29. 2. 2020 ein Samstag ist, ist der letzte Meldetermin der 2. 3. 2020 (Montag). Demnach sind bis spätestens 2. 3. 2020 die Lohnzettel Finanz für alle am Ende des Kalenderjahres 2019 beschäftigten Dienstnehmer (auch für geringfügig Beschäftigte) via ELDA zu übermitteln. Für freie Dienstnehmer ist, da sie der Einkommensteuerpflicht unterliegen, anstelle des Formulars L 16 das Formular E 18 zu verwenden (Mitteilung nach § 109a EStG). Sozialversicherungsrechtlich löst seit Jänner 2019 die mBGM den Lohnzettel mit den SV-Daten ab. Ebenfalls bis spätestens 2. 3. 2020 ist die Schwerarbeitsmeldung für 2019 zu erstatten. Dienstgeber haben für die im Betrieb beschäftigten männlichen Versicherten, die bereits das 40. Lebensjahr, bzw weiblichen Versicherten, die bereits das 35. Lebensjahr vollendet haben, dem Krankenversicherungsträger alle Tätigkeiten, die auf das Vorliegen von Schwerarbeit im Sinne der Schwerarbeitsverordnung schließen lassen, die Namen und Versicherungsnummern jener Personen, die derartige Tätigkeiten verrichten, und die Dauer der Tätigkeiten zu melden. Die Listen der Berufsgruppen mit körperlicher Schwerarbeit von 1.400 bis 2.000 kcal sowie über 2.000 kcal und ein Fragen-Antworten-Katalog zur Schwerarbeitsverordnung können auf dem Dienstgeberportal der ÖGK heruntergeladen werden, siehe auch: https://tinyurl.com/Schwerarbeitsmeldung