KV-Universitäten: § 49
EuGH 10. 10. 2019, C-703/17, Krah
Die Klägerin im Ausgangsverfahren arbeitete fünf Jahre lang als Lehrbeauftragte an der Universität München, ehe sie ab dem Wintersemester 2000/2001 als Lehrbeauftragte an der Universität Wien tätig wurde. Nach Einreichung ihrer Habilitationsschrift wurde ihr mit Bescheid der Universität Wien die Lehrbefugnis als Universitätsdozentin für Geschichte auf Basis eines befristeten Vertrags erteilt.