In der Entscheidung OGH 28. 3. 2019, 9 ObA 137/18i (= ARD 6651/6/2019) hat der OGH trotz Bestehens einer jahrzehntelangen betrieblichen Übung, dass nicht nur die Arbeitnehmer, sondern auch die Pensionisten über den Betriebsrat verbilligte Essensbons beziehen können, das Entstehen eines Rechtsanspruchs auf die vergünstigten Essensbons für die Pensionisten verneint. Eypeltauer setzt sich kritisch mit dieser Entscheidung auseinander und teilt sie im Ergebnis nicht. Die Begründung des OGH sei nicht überzeugend, so vermenge der OGH in der Argumentation etwa die Frage des Entstehens eines Rechtsanspruchs mit jener nach der Widerruflichkeit der Leistung. Anders als der OGH vertritt der Autor die Ansicht, dass es sich bei der Einräumung eines (verbilligten) Bezugs von Essensbons im Rahmen einer betrieblichen Übung um Entgelt mit Rechtsanspruch handle, das lediglich unter Widerrufsvorbehalt stehe. Auch sei dem OGH nicht zu folgen, wenn er den Rechtsanspruch mit dem Argument verneint, dass nur wenige Pensionisten von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben. Sei der Rechtsanspruch einmal entstanden, dann könne aus der geringen Inanspruchnahme bzw Geltendmachung dieses Rechtsanspruchs nicht geschlossen werden, dass ein solcher gar nicht entstanden sei. Der Rechtsanspruch des Pensionisten sei bereits bei aufrechtem Arbeitsverhältnis entstanden. Umso weniger könne aus seinem späteren Verhalten und jenem der anderen Pensionisten darauf geschlossen werden, was seine Erwartungshaltung zum Zeitpunkt, wo es um die Frage des Entstehens des Rechtsanspruchs gegangen ist, gewesen sei.