AngG: § 20
OLG Wien 25. 7. 2019, 10 Ra 62/19i
Der Kläger war als angestellter Verkäufer im Bereich Immobilien für den Arbeitgeber tätig. Als der Arbeitgeber feststellte, dass es der Kläger seit Beginn der Zusammenarbeit nur zu einem Abschluss gebracht hat, wollte er die Zusammenarbeit mit dem Kläger beenden. Am 6. 3. 2018 wurde dem Kläger seitens des Arbeitgebers mitgeteilt, dass die Zusammenarbeit mit Ende des Monats März 2018 endet, es sei denn, der Kläger bringt bis Ende März 2018 einen weiteren Abschluss zustande.