Der Beitrag analysiert die Transparenzrichtlinie (RL 2019/1152/EU ), die die RL 1991/533/EWG ablöst und neben erweiterten Informationspflichten des Arbeitgebers auch Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen vorsieht. Davon betroffen sind bspw die Probezeit, die Mehrfachbeschäftigung oder die Vorhersehbarkeit der Arbeitsleistung. Die Vorgaben der Richtlinie sind bis 1. 8. 2022 in nationales Recht umzusetzen. Nach Ansicht Schöffmanns werde die RL dem Anspruch einer Stärkung der Rechte der Arbeitnehmer in der Gig-Economy nicht gerecht. Der größte Wurf der RL sei die Mindestvorhersehbarkeit der Arbeitszeit. Es sei abzuwarten, wie in Österreich die RL umgesetzt werde und wo überhaupt Umsetzungsbedarf bestehe.