ArbVG: § 122 Abs 1 Z 3 und Z 4
OLG Wien 11. 9. 2019, 10 Ra 74/19d
Im vorliegenden Fall war strittig, ob die Klage auf Zustimmung zur Entlassung eines Betriebsratsmitglieds rechtzeitig erfolgt ist oder von einer Verwirkung des Entlassungsrechts auszugehen ist.