Mit Beginn eines neuen Kalenderjahres treten gewöhnlich zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft, die für Dienstgeber, Personalverantwortliche, Personalverrechner und Vertreter rechtsberatender Berufe relevant sind. Auch wenn über alle Neuerungen ab Jänner 2020 bereits in den letzten Monaten in der Zeitschrift ARD ausführlich berichtet wurde, hilft der nachfolgende Beitrag, den Überblick über die wichtigsten Änderungen im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht zu behalten, die am 1. 1. 2020 bzw im Lauf des Jahres 2020 in Kraft treten. Weiterführende Informationen finden Sie jeweils in den angeführten ARD-Beiträgen.