EStG: § 2 Abs 2a
VwGH 3. 9. 2019, Ra 2018/15/0085
Gemäß § 2 Abs 2a EStG sind negative Einkünfte aus Betrieben, deren Unternehmensschwerpunkt(e) im Verwalten unkörperlicher Wirtschaftsgüter gelegen ist (sind), weder ausgleichsfähig noch vortragsfähig.