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Additivfachausbildung ist keine Rechtfertigung für mehrfache Befristung des DV eines Spitalarztes

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6679/9/2019 Heft 6679 v. 19.12.2019

VBO 1995: § 2 Abs 5

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