Mit dem Sozialversicherungs-Organisationsgesetz, BGBl I 2018/100, kommt es ab 1. 1. 2020 zu einer Zusammenführung der bisherigen Sozialversicherungsträger auf nur mehr fünf und zum Umbau des Hauptverbandes in einen Dachverband (siehe dazu ausführlich ARD 6631/17/2019). Was sich dadurch für Dienstgeber ändert, erläutert die neue Österreichische Gesundheitskasse auf ihrer Homepage unter www.gesundheitskasse.at ("Spezielle Fragen und Antworten für Dienstgeberinnen und Dienstgeber").