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Holzinger, Feiertagsentgelt oder Krankenentgelt - Welches Entgelt hat wann Vorrang? PVP 2019/72, 287

ArtikelrundschauPersonalverrechnungBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6678/18/2019 Heft 6678 v. 12.12.2019

Der Beitrag skizziert zunächst arbeitsrechtliche Grundsätze rund um Feiertage und das Feiertagsentgelt nach dem ARG, das nach ständiger Rechtsprechung Vorrang vor dem Krankenentgelt hat. Ob Feiertagsentgelt gebührt und dieses den Entgeltfortzahlungsanspruch aufgrund Arbeitsunfähigkeit verlängert, ist abhängig davon, ob der arbeitsunfähige Dienstnehmer am Feiertag nicht arbeiten musste, weil seine Arbeitsverpflichtung am Feiertag ausfällt (in diesem Fall ist das Feiertagsentgelt vorrangig gegenüber dem Krankenentgelt zu behandeln und wird die arbeitsunfähigkeitsbedingte EFZ-Dauer um den Feiertag verlängert), oder ob er aufgrund einer zulässigen Diensteinteilung am Feiertag hätte arbeiten müssen (zB im Gastgewerbe) und dieser Arbeitsverpflichtung krankheitsbedingt nicht nachkommen konnte (dann besteht nämlich Vorrang des Krankenentgelts vor dem Feiertagsentgelt). Holzinger betont, dass nach Ansicht des HVSVT das Feiertagsentgelt so lange zu leisten ist, als noch Krankenentgelt bzw bei Lehrlingen (beitragsfreies) Teilentgelt gebührt. Daraus folgt, dass in Zeiträumen, in denen kein EFZ-Anspruch gegenüber dem Dienstgeber mehr besteht, weil der Anspruch bereits ausgeschöpft ist, auch kein Feiertagsentgelt abzurechnen ist. Eine tabellarische Übersicht hilft dem Leser bei der Beurteilung, wie sich Feiertage auf die Entgeltfortzahlung auswirken.

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