ABGB: § 861
OLG Wien 27. 9. 2019, 9 Ra 91/18w
Die Klägerin war ab 1. 1. 2018 beim beklagten Arbeitgeber als Rechtsanwaltsanwärterin beschäftigt. Sie wurde am 15. 1. 2018 zum 31. 3. 2018 gekündigt und sofort vom Dienst freigestellt.
ABGB: § 861
OLG Wien 27. 9. 2019, 9 Ra 91/18w
Die Klägerin war ab 1. 1. 2018 beim beklagten Arbeitgeber als Rechtsanwaltsanwärterin beschäftigt. Sie wurde am 15. 1. 2018 zum 31. 3. 2018 gekündigt und sofort vom Dienst freigestellt.