TKG: § 23
ABGB: § 914
Wurde einem Arbeitnehmer die ihm bereits während seines Dienstverhältnisses zum vormaligen Arbeitgeber als Nutzer zugeordnete Mobiltelefonnummer, die er seit vielen Jahren privat und beruflich nutzte, bei Beendigung dieses Dienstverhältnisses als Privatnummer überlassen und über sein Betreiben direkt dem neuen Arbeitgeber übertragen und blieb die Rufnummer trotz dieser Portierung auf den neuen Arbeitgeber immer mit der Person des Arbeitnehmers verknüpft, ist im Fall einer fehlende Regelung über die Rückportierung der Nutzungsrechte an der Mobiltelefonnummer für den Fall der Beendigung des Dienstverhältnisses davon auszugehen, dass redliche Vertragsparteien in diesem Fall die (faktische) Zuordnung der Mobiltelefonnummer zum Arbeitnehmer nicht aufgehoben und daher deren Übertragung auf ihn vorgesehen hätten, wenn sie diesen Konfliktfall bedacht hätten.