Ausgehend von einer Wortinterpretation vertritt das Bundesfinanzgericht in seiner Entscheidung BFG 8. 8. 2019, RV/6100193/2016, ARD 6666/14/2019, die Ansicht, dass die laufenden Kostenbeiträge des Dienstnehmers an den Dienstgeber für die Privatnutzung des Firmen-Kfz bei der Bemessung des Sachbezuges vom "gedeckelten" Betrag abzuziehen sind.