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Ausgleichstaxe nach dem BEinstG für 2020

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6677/3/2019 Heft 6677 v. 5.12.2019

Die Höhe der Ausgleichstaxe ist von der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer abhängig und wird jährlich angepasst. Im Kalenderjahr 2020 beträgt die Ausgleichstaxe für jeden einzelnen begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre,

für Arbeitgeber mit 25 bis 99 Arbeitnehmern monatlich € 267,- (2019: € 262,-),

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