StGB: § 153, § 309
OGH 26. 2. 2019, 17 Os 8/18g
Aktive Korruption durch einen Machthaber begründet (auch wenn sie strafrechtlich relevant ist) für sich allein noch keinen Befugnismissbrauch iSd Untreuetatbestands. Ein solcher könnte sich allerdings aus der Verletzung interner Anordnungen (Weisungen) ergeben oder aus der Verletzung des allgemeinen Grundsatzes, der jeden Machthaber verpflichtet, dem Machtgeber größtmöglichen Nutzen zu verschaffen. Dieser Grundsatz kann insbesondere dann verletzt sein, wenn die Vertretungshandlung (ex ante) wirtschaftlich unvertretbar ist, insbesondere dem dadurch bewirkten Vermögensabfluss keine entsprechende Gegenleistung gegenübersteht.