KV-Privatkrankenanstalten: § 15
Bei Berechnung der Sonderzahlungen nach dem Kollektivvertrag für die DienstnehmerInnen der Privatkrankenanstalten Österreichs sind sämtliche Zulagen, die sich aus dem Kollektivvertrag ergeben, darunter auch variable und leistungsabhängige Zulagen wie Nacht- oder Sonntagszulagen, zu berücksichtigen.