vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechtsanspruch auf Pflegekarenz bzw Pflegeteilzeit - Für wen gilt das neue Gesetz?

Thema - ArbeitsrechtMag. Wolfram HitzARD 6676/5/2019 Heft 6676 v. 28.11.2019

Der Nationalrat hat am 25. 9. 2019 eine eher überraschende Änderung des AVRAG beschlossen, die einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz bzw Pflegeteilzeit für Arbeitnehmer in bestimmten Betrieben ab 1. 1. 2020 bedeutet.11BGBl I 2019/93 vom 22. 10. 2019; Sabara, Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und/oder Pflegeteilzeit - BGBl, ARD 6672/16/2019. In der Folge sollen die Eckpunkte der Neuregelung dargestellt werden, aber auch Hinweise auf Unklarheiten gegeben werden, die sich in dieser Novelle finden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!