Der Nationalrat hat am 25. 9. 2019 eine eher überraschende Änderung des AVRAG beschlossen, die einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz bzw Pflegeteilzeit für Arbeitnehmer in bestimmten Betrieben ab 1. 1. 2020 bedeutet.1 In der Folge sollen die Eckpunkte der Neuregelung dargestellt werden, aber auch Hinweise auf Unklarheiten gegeben werden, die sich in dieser Novelle finden.