EStG: § 15
Die Normverbrauchsabgabe ist bei der Bemessungsgrundlage für den Sachbezug von Vorführkraftfahrzeugen, die von Kfz-Händlern ihren Arbeitnehmern zur Privatnutzung zur Verfügung gestellt werden, nicht hinzuzurechnen.
BFG 9. 1. 2019, RV/7105892/2018