Unbeachtet von den Medien wurden kürzlich zwei Verordnungsentwürfe veröffentlicht, die zu einer Änderung der Lohnnebenkosten ab 2020 führen sollen. So soll ab Beginn des Beitragszeitraumes Jänner 2020 einerseits der IESG-Zuschlag von 0,35 % auf 0,20 % abgesenkt werden, andererseits soll der Nachtschwerarbeits-Beitrag von 3,40 % auf 3,80 % angehoben werden. Mit der Kundmachung der beiden Verordnungen ist in den nächsten Wochen zu rechnen.