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Geplante Änderungen bei Lohnnebenkosten

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6675/2/2019 Heft 6675 v. 21.11.2019

Unbeachtet von den Medien wurden kürzlich zwei Verordnungsentwürfe veröffentlicht, die zu einer Änderung der Lohnnebenkosten ab 2020 führen sollen. So soll ab Beginn des Beitragszeitraumes Jänner 2020 einerseits der IESG-Zuschlag von 0,35 % auf 0,20 % abgesenkt werden, andererseits soll der Nachtschwerarbeits-Beitrag von 3,40 % auf 3,80 % angehoben werden. Mit der Kundmachung der beiden Verordnungen ist in den nächsten Wochen zu rechnen.

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