vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Versehrtenrente: Mindestbeeinträchtigung als Voraussetzung nicht gleichheitswidrig

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6674/13/2019 Heft 6674 v. 14.11.2019

ASVG: § 203

OGH 25. 6. 2019, 10 ObS 78/19x

Anspruch auf eine Versehrtenrente besteht, wenn die Erwerbsfähigkeit des Versehrten durch die Folgen eines Arbeitsunfalles oder eine Berufskrankheit über drei Monate nach dem Eintritt des Versicherungsfalles hinaus um mindestens 20 % vermindert ist; die Versehrtenrente gebührt für die Dauer der Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 % (§ 203 Abs 1 ASVG).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte