Wird ein Arbeitnehmer aufgrund eines in seiner Person oder seinem Verhalten gelegenen Umstandes gekündigt (etwa aufgrund von Pflichtverletzungen, Fehlleistungen, mangelnder Loyalität oder häufiger Krankenstände) und ficht er die Kündigung wegen Sozialwidrigkeit an, so stellt sich die Frage, ob die Kündigungsanfechtung wegen Sozialwidrigkeit erfolgversprechend ist. Der folgende Beitrag informiert darüber, welche Kategorien persönlicher Kündigungsgründe infrage kommen und welche Umstände allenfalls zur Verneinung einer Sozialwidrigkeit der Kündigung führen können. Anhand von ausgewählten Beispielen aus der Judikatur wird aufgezeigt, in welchen Fällen in der Vergangenheit personenbezogene Kündigungsgründe eine Kündigung rechtfertigen konnten und in welchen nicht.