KStG 1988: § 9 Abs 7 idF vor BGBl I 2014/13
VwGH 3. 9. 2019, Ra 2018/15/0052
Gemäß § 9 Abs 7 KStG 1988 idF vor dem AbgÄG 2014 bestand - im Falle der Anschaffung einer Beteiligung unmittelbar oder mittelbar von einem konzernzugehörigen Unternehmen bzw unmittelbar oder mittelbar von einem einen beherrschenden Einfluss ausübenden Gesellschafter - eine Ausnahme von der Firmenwertabschreibung. Dieser Ausschluss der Firmenwertabschreibung im Falle eines so genannten Konzernerwerbes sollte sicherstellen, dass nicht durch Beteiligungsverschiebungen im Konzern künstlich Firmenwerte generiert werden. Allerdings geht die Firmenwertabschreibung auch dann verloren, wenn eine Beteiligung zunächst "fremdbezogen" angeschafft wurde, im Anschluss aber innerhalb der Unternehmensgruppe veräußert wird.